Der Eigelstein nach der Umgestaltung

Der Eigelstein nach der Umgestaltung
Beobachtungen und daraus abzuleitende Konsequenzen für künftige Planungen

1    Beobachtungen
1.1    Aspekte von allgemeiner Bedeutung
Parken
Die Begrenzungen der Parkstreifen für Längsparken werden regelmäßig in einer Weise ignoriert, die die vorgesehene Nutzung der Fahrbahn beeinträchtigen. Besonders auf der linken Seite werden viele Fahrzeuge so abgestellt, dass sie in die Fahrbahn hinein ragen. So entstehen Engpässe, die die Passage für LKWs erschweren und teilweise unmöglich machen, wo auf beiden Seiten zugleich auf solche Weise geparkt wird.
In Bereichen, in denen die verfügbare Breite des Straßenraums nicht für einen linksseitigen Parkstreifen ausreicht, wird Parken durch Poller verhindert. Dieses Prinzip ist jedoch nicht durchgängig angewendet worden. Wo solche Begrenzungen der Fahrbahn fehlen, wird häufig linksseitig geparkt, obwohl der Platz dazu nicht ausreicht. Dadurch werden sowohl die Fahrbahn wie auch der Gehweg eingeschnürt. Auf dem Gehweg verbleibt zuweilen weniger als ein Meter Breite. Für LKWs reicht zuweilen die verbleibende Fahrbahnbreite nicht aus, was zu Rückstaus führt.
Radverkehr
Für Radfahrer, die entgegen der Einbahnrichtung fahren, bleibt unter den oben genannten Umständen kein Verkehrsraum übrig. Sie müssen absteigen, sich zwischen die parkenden Fahrzeuge drücken und auf Lücken im Verkehr warten, um ihre Fahrt fortsetzen zu können. Aufgrund dieser Behinderungen und Gefährdungen weichen, besonders bei Dunkelheit, etliche „falsch“ fahrende Radfahrer auf den Gehweg aus.
Manchen Autofahrern scheint nicht bewusst zu sein, dass Radfahren entgegen der Einbahn-Richtung zulässig ist. Um den vermeintlich regelwidrigen Radfahrern eine Lektion zu erteilen, wird weit links gefahren, um den Verkehrsraum eng zu machen und sie zum Anhalten und Absteigen zu zwingen.

1.2    Eigelsstein-spezifische Aspekte
Übergang Marzellenstraße
Von der Marzellenstraße kommend, wird der Radverkehr in nördlicher Richtung auf einem Radfahrstreifen unter der Bahn-Unterführung hindurch geführt. Etwa 30 Meter nördlich endet der Ausbauabschnitt des Eigelstein. Zwischen der Unterführung und dem ausgebauten Bereich fehlt jegliche Regelung für Radfahrer in nördlicher Richtung, vielmehr steht dort das „Einfahrt verboten“-Schild. Um sich korrekt zu verhalten, müssten Radfahrer absteigen und als Fußgänger zwei ampelgeregelte Übergänge überqueren, was etwa zwei Minuten in Anspruch nimmt. Es darf nicht verwundern, dass statt dessen 30 Meter im rechtsfreien Raum zurück gelegt werden, was ca. 5 Sekunden dauert.
Eine solche Nicht-Regelung mag für eine kurze Übergangsfrist von wenigen Tagen oder allenfalls Wochen akzeptabel sein, bis die Baumaßnahmen fortgeführt werden. Für längere Zeiträume, wie sie hier auftreten, muss in jedem Fall eine sichere provisorische Lösung implementiert werden. An dieser Stelle wäre dies mit einfachsten Mitteln leicht zu realisieren gewesen
Eigelsteintor
Ein Großteil der „falsch“ fahrenden Radfahrer setzt seinen Weg vom Eigelstein über den Ebertplatz in nördlicher Richtung fort. Eine entsprechende Route existiert nicht, auch nicht indirekt über östlich bzw. westlich gelegene Straßenzüge. Dies führt dazu, dass ungeordnet durch das Tor und über die Platzfläche nördlich davon gefahren wird. Da hier kein Radfahr-Bereich definiert und ausgewiesen ist, führt dies zu Konflikten mit Fußgängern.
Die nördliche Zu-/Abfahrt über den Platz vor dem Eigelsteintor ist unklar geregelt. Einerseits stehen mitten auf dem Platz die Hinweisschilder für die Radrouten, andererseits ist die Zufahrt von Westen verboten, von Süden unklar beschildert und von Norden kommend findet man Geländer, die die Zufahrt versperren. Ferner fehlt ein Zweirichtungsschild für den Radverkehr an der Einmündung Plankgasse/Weidengasse.
Weidengasse / Unter Krahnen Bäumen / Eintrachtstraße
Die Einfahrt von der Weidengasse in den Eigelstein ist unterbunden. Von zahlreichen Autofahrern wird diese Regelung nicht akzeptiert. Ganz andere als die gewählte Lösung wären vorstellbar gewesen. Wenn jedoch schon eine Fahrtbeziehung ausgeschlossen werden soll, dann sollte die bauliche Gestaltung dies auch zwingend durchsetzen. Der realisierte Entwurf erfüllt diesen Zweck nicht, sondern führt zu riskanten Fahrmanövern einschließlich umgefahrener Fahrbahnbegrenzungs-Poller.
Es fehlt ein Zweirichtungsschild für den Radverkehr an der Einmündung Plankgasse / Weidengasse.

2    Konsequenzen für künftige Straßenraum-Gestaltungen
Parken
Wo auf Bordsteine verzichtet wird, muss die Begrenzung der Parkstreifen für Autofahrer klarer erkennbar sein, als dies auf dem Eigelstein der Fall ist. Da Höhendifferenzen im Pflaster wegen der Sturzgefahr für Radfahrer ausscheiden, kommt nur eine farbliche Abgrenzung infrage. So könnten beispielsweise die Betonsteine der Entwässerungsrinne markant eingefärbt sein. Alternativ könnte sich die Fläche des Parkstreifens farblich von der Fahrbahn und dem Gehweg absetzen. Zusätzlich sollte auf Schildern auf die zwingende Einhaltung der Begrenzungen hingewiesen werden. Wenn sich in späteren Jahren diese Bauweise als Standard verbreitet und eingebürgert hat und die Fahrzeuglenker damit vertraut sind, mögen solche Maßnahmen nicht mehr erforderlich sein.
Wo der Raum für einen Parkstreifen nicht ausreicht, muss Falschparken durch geeignete Maßnahmen wirkungsvoll und lückenlos verhindert werden.
Radfahren entgegen der Einbahn-Richtung
Den Führern parkender wie fahrender Kfz muss deutlicher signalisiert werden, dass mit Radfahrern im Gegenverkehr zu rechnen ist. Geeignete Maßnahmen hierfür sind zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit zu testen. Neben wiederkehrender Beschilderung kommen auch Fahrrad-Symbole am linken Rand der Fahrbahn in Betracht. Eventuell ist ein Radfahrstreifen – abschnittweise ? – durch Markierung anzudeuten. Die offensichtlich zu geringe Fahrbahnbreite, die regelmäßig zu Engpässen mit dem Zwang zum Absteigen führt, muss angemessen größer gewähllt werden.
Übergänge zum Bestand
Die Übergänge zwischen den Enden von Ausbau-Abschnitten und dem Bestand ist planerisch durchzugestalten. Dies gilt auch für zeitlich begrenzte Zwischenzustände. Es sind klar erkennbare und sichere Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer anzubieten. Das Fehlen solcher Regelungen muss als Planungsfehler gewertet werden. Das Prinzip „et hätt noch immer jot jejange“ darf nicht gelten, wenn es um die Sicherheit von Straßenverkehrsteilnehmern geht. 

01.02.2007

VCD Köln und Umgebung e.V.