Der Eigelstein nach der Umgestaltung
Beobachtungen und daraus abzuleitende Konsequenzen für künftige
Planungen
1 Beobachtungen
1.1 Aspekte von allgemeiner Bedeutung
Parken
Die Begrenzungen der Parkstreifen für Längsparken werden regelmäßig
in einer Weise ignoriert, die die vorgesehene Nutzung der Fahrbahn beeinträchtigen.
Besonders auf der linken Seite werden viele Fahrzeuge so abgestellt, dass
sie in die Fahrbahn hinein ragen. So entstehen Engpässe, die die Passage
für LKWs erschweren und teilweise unmöglich machen, wo auf beiden
Seiten zugleich auf solche Weise geparkt wird.
In Bereichen, in denen die verfügbare Breite des Straßenraums
nicht für einen linksseitigen Parkstreifen ausreicht, wird Parken durch
Poller verhindert. Dieses Prinzip ist jedoch nicht durchgängig angewendet
worden. Wo solche Begrenzungen der Fahrbahn fehlen, wird häufig linksseitig
geparkt, obwohl der Platz dazu nicht ausreicht. Dadurch werden sowohl die
Fahrbahn wie auch der Gehweg eingeschnürt. Auf dem Gehweg verbleibt
zuweilen weniger als ein Meter Breite. Für LKWs reicht zuweilen die
verbleibende Fahrbahnbreite nicht aus, was zu Rückstaus führt.
Radverkehr
Für Radfahrer, die entgegen der Einbahnrichtung fahren, bleibt unter
den oben genannten Umständen kein Verkehrsraum übrig. Sie müssen
absteigen, sich zwischen die parkenden Fahrzeuge drücken und auf Lücken
im Verkehr warten, um ihre Fahrt fortsetzen zu können. Aufgrund dieser
Behinderungen und Gefährdungen weichen, besonders bei Dunkelheit, etliche
„falsch“ fahrende Radfahrer auf den Gehweg aus.
Manchen Autofahrern scheint nicht bewusst zu sein, dass Radfahren entgegen
der Einbahn-Richtung zulässig ist. Um den vermeintlich regelwidrigen
Radfahrern eine Lektion zu erteilen, wird weit links gefahren, um den Verkehrsraum
eng zu machen und sie zum Anhalten und Absteigen zu zwingen.
1.2 Eigelsstein-spezifische Aspekte
Übergang Marzellenstraße
Von der Marzellenstraße kommend, wird der Radverkehr in nördlicher
Richtung auf einem Radfahrstreifen unter der Bahn-Unterführung hindurch
geführt. Etwa 30 Meter nördlich endet der Ausbauabschnitt des Eigelstein.
Zwischen der Unterführung und dem ausgebauten Bereich fehlt jegliche
Regelung für Radfahrer in nördlicher Richtung, vielmehr steht dort
das „Einfahrt verboten“-Schild. Um sich korrekt zu verhalten,
müssten Radfahrer absteigen und als Fußgänger zwei ampelgeregelte
Übergänge überqueren, was etwa zwei Minuten in Anspruch nimmt.
Es darf nicht verwundern, dass statt dessen 30 Meter im rechtsfreien Raum
zurück gelegt werden, was ca. 5 Sekunden dauert.
Eine solche Nicht-Regelung mag für eine kurze Übergangsfrist von
wenigen Tagen oder allenfalls Wochen akzeptabel sein, bis die Baumaßnahmen
fortgeführt werden. Für längere Zeiträume, wie sie hier
auftreten, muss in jedem Fall eine sichere provisorische Lösung implementiert
werden. An dieser Stelle wäre dies mit einfachsten Mitteln leicht zu
realisieren gewesen
Eigelsteintor
Ein Großteil der „falsch“ fahrenden Radfahrer setzt seinen
Weg vom Eigelstein über den Ebertplatz in nördlicher Richtung fort.
Eine entsprechende Route existiert nicht, auch nicht indirekt über östlich
bzw. westlich gelegene Straßenzüge. Dies führt dazu, dass
ungeordnet durch das Tor und über die Platzfläche nördlich
davon gefahren wird. Da hier kein Radfahr-Bereich definiert und ausgewiesen
ist, führt dies zu Konflikten mit Fußgängern.
Die nördliche Zu-/Abfahrt über den Platz vor dem Eigelsteintor
ist unklar geregelt. Einerseits stehen mitten auf dem Platz die Hinweisschilder
für die Radrouten, andererseits ist die Zufahrt von Westen verboten,
von Süden unklar beschildert und von Norden kommend findet man Geländer,
die die Zufahrt versperren. Ferner fehlt ein Zweirichtungsschild für
den Radverkehr an der Einmündung Plankgasse/Weidengasse.
Weidengasse / Unter Krahnen Bäumen / Eintrachtstraße
Die Einfahrt von der Weidengasse in den Eigelstein ist unterbunden. Von zahlreichen
Autofahrern wird diese Regelung nicht akzeptiert. Ganz andere als die gewählte
Lösung wären vorstellbar gewesen. Wenn jedoch schon eine Fahrtbeziehung
ausgeschlossen werden soll, dann sollte die bauliche Gestaltung dies auch
zwingend durchsetzen. Der realisierte Entwurf erfüllt diesen Zweck nicht,
sondern führt zu riskanten Fahrmanövern einschließlich umgefahrener
Fahrbahnbegrenzungs-Poller.
Es fehlt ein Zweirichtungsschild für den Radverkehr an der Einmündung
Plankgasse / Weidengasse.
2 Konsequenzen für künftige Straßenraum-Gestaltungen
Parken
Wo auf Bordsteine verzichtet wird, muss die Begrenzung der Parkstreifen für
Autofahrer klarer erkennbar sein, als dies auf dem Eigelstein der Fall ist.
Da Höhendifferenzen im Pflaster wegen der Sturzgefahr für Radfahrer
ausscheiden, kommt nur eine farbliche Abgrenzung infrage. So könnten
beispielsweise die Betonsteine der Entwässerungsrinne markant eingefärbt
sein. Alternativ könnte sich die Fläche des Parkstreifens farblich
von der Fahrbahn und dem Gehweg absetzen. Zusätzlich sollte auf Schildern
auf die zwingende Einhaltung der Begrenzungen hingewiesen werden. Wenn sich
in späteren Jahren diese Bauweise als Standard verbreitet und eingebürgert
hat und die Fahrzeuglenker damit vertraut sind, mögen solche Maßnahmen
nicht mehr erforderlich sein.
Wo der Raum für einen Parkstreifen nicht ausreicht, muss Falschparken
durch geeignete Maßnahmen wirkungsvoll und lückenlos verhindert
werden.
Radfahren entgegen der Einbahn-Richtung
Den Führern parkender wie fahrender Kfz muss deutlicher signalisiert
werden, dass mit Radfahrern im Gegenverkehr zu rechnen ist. Geeignete Maßnahmen
hierfür sind zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit zu testen. Neben
wiederkehrender Beschilderung kommen auch Fahrrad-Symbole am linken Rand
der Fahrbahn in Betracht. Eventuell ist ein Radfahrstreifen – abschnittweise
? – durch Markierung anzudeuten. Die offensichtlich zu geringe Fahrbahnbreite,
die regelmäßig zu Engpässen mit dem Zwang zum Absteigen führt,
muss angemessen größer gewähllt werden.
Übergänge zum Bestand
Die Übergänge zwischen den Enden von Ausbau-Abschnitten und dem
Bestand ist planerisch durchzugestalten. Dies gilt auch für zeitlich
begrenzte Zwischenzustände. Es sind klar erkennbare und sichere Lösungen
für alle Verkehrsteilnehmer anzubieten. Das Fehlen solcher Regelungen
muss als Planungsfehler gewertet werden. Das Prinzip „et hätt
noch immer jot jejange“ darf nicht gelten, wenn es um die Sicherheit
von Straßenverkehrsteilnehmern geht.
VCD Köln und Umgebung e.V.