Stellungnahme zum Umbau Höninger Weg

Der VCD Köln und Umgebung hat erst vor kurzen die Originalpläne für den Höninger Weg anschauen können und hat dann so schnell wie es sein ehrenamtliches Zeitbudget zuließ eine Stellungnahme erarbeitet. Leider kann sie der Bezirksvertretung Rodenkirchen nur sehr kurz-fristig vorgelegt werden. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Roland Schüler & Christoph Reisig

Folgende Anregungen geben wir aus Sicht der umweltbewussten VerkehrsteilnehmerInnen:

1. An allen Zu- und Abgängen zu den Straßenbahnhaltestellen werden Überwege markiert. 
FußgängerInnen haben keine Überquerungsmarkierungen vom Bürgersteig zu den Haltestellen über den Hönninger Weg.
Zur sicheren Führung ist dies notwendig, da ja keine Ampelanlagen vorgesehen ist. Dabei sind alle Überwege auch mit Aufmerksamkeitsfeldern nach DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum zu versehen.

2. Führung in den Glacisweg 
Um eine sichere Querung des Radverkehrs der aus der Stadt auf dem Hönninger Weg nach links in den Glacisweg abbiegen will (Sportanlagen, Radroute zur Vorgebirgsstraße) zu ermöglichen, wird anstelle des Parkplatzes eine Aufstellfläche für linksabbiegende RadfahrerInnen vorgesehen. 

3.  Überquerung aus dem Weyerstraßerweg auf den Hönninger Weg stadteinwärts
Eine markierte Radwegeüberquerung sichert die Überquerung des Hönninger Weges. Es handelt sich hier um eine Verbindung der geplanten Veloroute R12 und sollte daher über die Kreuzung geführt werden.

4. Freier Rechtsabbieger Am Vorgebirgstor Richtung Hönninger Weg stadteinwärts sichern
Die vorgesehene Führung des Radverkehrs ist unsicher und unbequem. Eine gradlinige Führung betont den Vorrang des Radverkehrs und sichert ihn wie den Fußverkehr.

5. Rote Markierung am Gothaer Weg zur Sicherung des Radverkehrs stadtauswärts

6. Höninger Weg Teilstück von Gothaer Straße bis Haus Nr 130
Dieses 300m lange Teilstück beinhaltet zwei Schwierigkeiten.
A) Führung des Radverkehrs ungesichert auf der Gleistrasse
B) keine zügige Fahrt der KVB, wenn sich RadfahrerInnen in diesem Teilstück befinden (der Autoverkehr wird von der Straßenbahn an der Haltestelle hinter der Bahn eingeordnet)
Um eine zügige (nicht schnelle) Fahrt der Straßenbahn zu ermöglichen und gleichzeitig dem Radverkehr eine sichere und klare Führung zu ermöglichen schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

6.1. Anlage eines Radfahrstreifens auf der Nordseite zwischen Haus Nr. 108 (Fortführung des Streifens bis einschließlich Haus Nr. 112. Parallell zum südlichen Radfahrstreifen
6.2. Ab Haus Nr.  114 bis einschließlich 124 (Nordseite) und Haus Nr. 123 bis Haus Nr. 129 bleibt die städtische Planung mit den Parkplätzen auf beiden Seiten des Höninger Wegs und der Führung des Radverkehrs auf der Gleistrasse. Dies ist überschaubar.
6.3. Ab Haus Nr. 126 bis Haus Nr 130 (Nordseite) und Supermarktparkplatz (Südseite) wird ein Radfahrstreifen angelegt.  
Angesichts der vorgelegten Stellplatzbilanz in diesem Bereich kann auf die Parkplätze verzichtet werden und für eine sichere und klare Führung des Radverkehrs und für die zahlreichen KVB Kunden in den Straßenbahnen genutzt werden.

7. Rote Radwegmarkierung an der Briedeler Str. und Anlage von Zebrastreifen
Sichere Führung des Radverkehrs und Sichere Führung des Fußverkehrs (Marktplatz)

8. Höninger  Weg zwischen Hausnummer 175 und Gottesweg
Wir schlagen eine Prüfung vor:
8.1  Die Anlage einer Gemeinschaftsfläche für alle VerkehrsteilnehmerInnen, die optisch gestaltet ist. Fußgängerzone mit Straßenbahn ist bekannt und erfolgreich.  Eine gemeinsame Fläche von Gehweg, Parkplätzen und Fahrbahn für Autoverkehr und Radverkehr ist auf dem Eigelstein und zukünftig auf der Severinsstraße vorgesehen.  Hier soll das Geschäftszentrum gestärkt werden durch die ansprechende Gestaltung, durch die Anlage von Parkplätzen und eine sichere Führung vom Radverkehr auf der Fahrbahn.   
Es handelt sich nicht um Mischflächen, sondern jeder Verkehrsteilnehmerin hat seine gestaltete und damit markierte Fläche. Die Geschwindigkeit wird auf Tempo 20 km/h festgesetzt. Gestalterische Elemente unterstützen dies.
8.2. Einbahnstraße Höninger Weg in diesem Bereich für den Autoverkehr. So können mehr Flächen für FußgängerInnen und Radverkehr gewonnen werden, sicheres  und ausreichendes Parken und Anliefern gewährt sein.  Die Richtung müsste mit einer Verkehrsanalyse und einer sinnvollen Erreichbarkeit des Zentrums ermittelt werden

9. Vorziehen des Buskaps am Gottesweg Richtung Vorgebirgstraße 
Damit werden kürzer Umsteigewege erreicht. Dies ist möglich, weil eine solch lange Linksabbieger Spur in den Höninger Weg stadteinwärts verkehrlich nicht nötig ist und den besonderen Charakter der Einkaufsstraße Höninger Weg nicht berücksichtigt. (

10. Engere Führung beim Rechtsabbiegen vom Höninger Weg in den Kalscheurer Weg zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für geradeaus fahrenden RadfahrerInnen und die FußgängerInnen

11. Markierung des Überweges an der Gleisverschlingung kurz vorm Höninger Platz

12. Markierte Führung des Radverkehrs vom Höninger Platz in die Kendenicher Straße. 
Sie dient der sicheren Führung über den Höninger Weg. 

13. Ergänzung des Vorfahrtachten-Schildes mit dem Fahrradsymbol neben der Straßenbahn


Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen

Roland Schüler & Christoph Reisig
V C D Köln und Umgebung e.V.

17.06.2006